Entscheidungen zu § artikel6 Abs. 2 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/6/19 2002/05/0415

Der 1958 geborene, verheiratete Zweitmitbeteiligte ist seit Geburt in der Gemeinde des mitbeteiligten Bürgermeisters, Feistritz im Rosental (kurz: F), Bezirk Klagenfurt, mit Hauptwohnsitz und seit 1982 in Wien mit weiterem Wohnsitz gemeldet. In seiner Wohnsitzerklärung vom 11. Mai 2001 gab der Zweitmitbeteiligte an, er halte sich in F rund 70 Tage im Jahr auf, wo er mit seinen Eltern wohne (die dort mit Hauptwohnsitz gemeldet seien), an seinem Wohnsitz in Wien XII hingegen r... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.06.2002

RS Vwgh 2002/6/19 2002/05/0415

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)41/02 Melderecht
Norm: B-VG Art140;B-VG Art44 Abs3;B-VG Art6 Abs2 idF 1994/504;B-VG Art6 Abs3 idF 1994/504;MeldeG 1991 §17;
Rechtssatz: Der Kern der vom Zweitmitbeteiligten dargelegten verfassungsrechtlichen Bedenken lässt sich dahin zusammenfassen, dass mit Art. 6 Abs. 2 und 3 B-VG in der nunmehrigen Fassung (BGBl. Nr. 504/1994) die Landesbürgerschaft abgeschafft worden... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.06.2002

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