Entscheidungsgründe: Der Kläger bezieht von der beklagten Partei die Alterspension. Er war in den Jahren 1986 und 1987 als Zivilingenieur selbständig erwerbstätig, wobei diese Tätigkeit 1986 einen Verlust von 518.553 S und 1987 einen Verlust von 664.951 S brachte. Er war außerdem in dieser Zeit Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer dieser Gesellschaft waren er selbst und eine andere Person. Von 1984 bis 1986 war er für die Kundenbetreuung, für d... mehr lesen...