Entscheidungsgründe: Bei der am 28. 5. 1990 geborenen Klägerin finden sich Symptome eines "Rett-Syndroms". Die Klägerin ist zwar motorisch aktiv und reagiert selbständig; es ist mit ihr aber keinerlei Kontakt möglich, der einem Informationsaustausch gleichzusetzen wäre. Die Klägerin benötigt Hilfe beim An- und Auskleiden und bei der Reinigung bei Inkontinenz. Sie ist windelversorgt. Die tägliche Körperpflege muss erschwert durchgeführt werden. Sie kann auch keine Mahlzeiten zubere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 12.10.1909 geborene Klägerin bezieht seit dem 1.2.1995 das Pflegegeld der Stufe 4. Sie ist in einem Einzelzimmer im ersten Stock eines Pflegeheimes untergebracht. Seit ca. 1 Jahr (bezogen auf dem Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz am 29.4.1996, sohin seit ca. Anfang 1995) ist sie bettlägerig, hauptsächlich bedingt durch eine hochgradige Adipositas und eine inaktivitätsbedingte zunehmende Muskelschwäche sowie durch die Arthrosen d... mehr lesen...