Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1.6.1973 Gemeindesekretär der Beklagten. Gemäß Punkt 17. seines Dienstvertrages vom 3.5.1973 finden auf das auf Grund des § 4 Abs 1 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 eingegangene Dienstverhältnis die Bestimmungen des Salzburger Gemeindevertragsbediensteten-Gesetzes LGBl Nr 31/1968 (Wiederverlautbarung) und seine Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Gemäß Punkt 19. wurde dem Kläger neben einer allgem... mehr lesen...