Entscheidungen zu § artikel22 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Erkenntnis 1990/6/22 G259/89

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Verwaltungsgerichtshof beantragt beim Verfassungsgerichtshof aus Anlaß der Behandlung einer Beschwerde gegen die Abberufung des Beschwerdeführers von seiner Funktion als Treuhänder für die Überwachung des Deckungsstockes eines Versicherungsunternehmens die Aufhebung des §22 Abs1 dritter Satz des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. 569/1978 idF der Novelle BGBl. 558/1986 (in der Folge wird das Gesetz in dieser Fassung als VAG bezeichnet) als verfassu... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 22.06.1990

RS Vfgh 1990/6/22 G259/89

Index: 57 Versicherungen57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität VersicherungsaufsichtsG §22 Abs1
Leitsatz: Verletzung der Rechtssphäre einer Person durch eine Vorschrift über die Enthebung von einer, mit einem über den Aufwandersatz hinausgehenden Honorar verbundenen staatlichen Funktion; mangelnde Determinierung der Ermessensvorschriften über die Enthebung der Treuhän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 22.06.1990

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