Entscheidungen zu § artikel20 Abs. 3 B-VG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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RS Pvak 2021/12/9 B11-PVAB/21

Norm: B-VG Art20 Abs3 Schlagworte Amtsverschwiegenheit
Rechtssatz: Nach Art. 20 Abs. 3 B-VG sind alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, zur Verschwiegenheit über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, deren Geheimhaltung im Interesse... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 09.12.2021

TE Pvak 2021/12/9 B11-PVAB/21

B 11-PVAB/21 Prüfungsergebnis Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Dr. Wolfgang SETZER als Vertreter der Dienstnehmer:innen die im Wege des Zentralausschusses beim Bundesministerium für Landesverteidigung (ZA) gemäß § 41 Abs. 5 PVG eingebrachte Beschwerde des Dienststellenausschusses (DA) bei der Dienststelle X vom 14.10.2021 gegen das Organ ... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 09.12.2021

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