IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn A. B. vom 24.9.2023 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung C., vom …, Zl. ..., in einer Angelegenheit des Wiener Auskunftspflichtgesetzes, zu Recht: I) Zum Antrag auf Auskunft, wie hoch die Kosten für in Anspruch genommene externe Dienstleistungen im Hinblick auf die Einbringung der Revision gegen das Erkenntnis des Verwa... mehr lesen...