IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Kantner über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch Rechtsanwälte BB, Adresse 2, Y, gegen den Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 04.01.2018,****, betreffend eine Angelegenheit nach dem Tiroler Auskunftspflichtgesetz, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Die ordentli... mehr lesen...