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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Am 28.06.2021, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am selben Tag, stellte die ASt1 einen hg nunmehr zur GZ W131 2241615-4 protokollierten Antrag auf teilweise Rückerstattung der hinsichtlich der Anfechtung der Auswahlentscheidungen zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen bei sechs Losen zu viel entrichteten Pauschalgebühren, betragsmäßig EUR 64.800,00. Sie führte diesbezüglich aus, dass sie mit ihr... mehr lesen...
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Begründung: I. Sachverhalt: römisch eins. Sachverhalt: 1. Am 28.06.2021, beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt am selben Tag, stellte die ASt1 einen hg nunmehr zur GZ W131 2241615-4 protokollierten Antrag auf teilweise Rückerstattung der hinsichtlich der Anfechtung der Auswahlentscheidungen zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen bei sechs Losen zu viel entrichteten Pauschalgebühren, betragsmäßig EUR 64.800,00. Sie führte diesbezüglich aus, dass sie mit ihr... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Ursprüngliche Aufnahme: Die Beschwerdeführerin vertreibt die Arzneispezialität „ XXXX “, die mit Bescheid des (ehemaligen) Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger vom 16. November 2017, VPM-68.1/17/Stv, in den Erstattungskodex (EKO) aufgenommen wurde. Mit der 159. Änderung des Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 171/2017, wurde der Erstattungskodex, Amtliche Ve... mehr lesen...