BESCHEID Das Bundesvergabeamt hat durch den Senat 8 (Senatsvorsitzender Mag Reinhard Grasböck, Dr Clemens Mayr als Beisitzer aus dem Kreis der Auftraggeber; Mag Matthias Wohlgemuth als Beisitzer aus dem Kreis der Auftragnehmer) gemäß § 303 Abs 1 BVergG 2006 im Nachprüfungsverfahren betreffend die als Anfechtungsgegenstand bezeichnete Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach Das Bundesvergabeamt hat durch den Senat 8 (Senatsvorsitzender Mag Reinhard Grasböck, Dr Clemens Mayr als B... mehr lesen...