Das Landesverwaltungsgericht Kärnten, Senat xxx, erkennt durch den Vorsitzenden Präsident xxx, die Berichterstatterin xxx sowie xxx als weiteres Senatsmitglied, über den Nachprüfungsantrag der xxx GmbH, xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte GmbH, xxx, xxx, betreffend das durch die xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx Rechtsanwälte GmbH, xxx, xxx, ausgeschriebene Vergabeverfahren „Rahmenvereinbarung für Dialysegeräte, Referenznummer der Bekanntmachung: xxx“ nach am 16.07.2020 durc... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch den Richter xxx, über den Antrag der xxx GmbH, vertreten durch xxx, die Entscheidung bzw. Mitteilung der xxx GmbH, vertreten durch xxx das Kaufanbot vom 19.12.2013, weil nicht den Ausschreibungskriterien entsprechend, auszuscheiden, für nichtig zu erklären, wie folgt erkannt: I. römisch eins. Der Antrag der xxx GmbH vom 6.2.2014, die angefochtene Ausscheidensentscheidung der xxx GmBH vom 3.2.2014 für nichtig zu erklären, wird man... mehr lesen...