1. In einem am 4.10.2004 beim Unabhängigen Verwaltungssenat eingelangten Schriftsatz stellte der Antragsteller den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach dem Vorarlberger Vergabenachprüfungsgesetz. In diesem brachte er im Wesentlichen vor, er verfüge über umfangreiches Know-How in der Errichtung und im Betrieb von Energie- und Wärmeerzeugungsanlagen auf der Basis von Biomasse. Er habe sich daher seit Beginn des Jahres 2004 mit der Gemeinde L und der s.a.b. A M ... mehr lesen...