Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationTir RaumOG 1972 §26Tir GemeindeO 1966 §119 Abs2VfGG §19 Abs3 Z2 lite idF BGBl 353/1981
Rechtssatz: B-VG Art144; Genehmigung eines Flächenwidmungsplanes - Partei ist lediglich die Gemeinde; mangelnde Legitimation des Grundstückeigentümers zur Beschwerdeerhebung gegen die bescheidmäßige Versagung d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
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Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / PrüfungsmaßstabStGG Art5StGG Art8AVG §26 Abs3PersFrSchG §4VStG §35 litbVStG §35 litcVStG §36VStG §37VStG §37a
Rechtssatz: StGG Art8; Festnahme und Anhaltung durch §§35 und 36 VStG gedeckt; keine Verletzung der persönlichen Freiheit StGG Art5; keine denkunmögliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Bf. ist ein in der Bundesrepublik Deutschland wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger. In seiner auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt er vor, er habe sich am Abend des 17. April 1980 mit mehreren Kollegen im Hotel R in N im S aufgehalten. Gegen 23.00 Uhr habe er beim Verlassen des Hotels festgestellt, daß eine Diskussion zwischen einem seiner Mitarbeiter und zwei Gendarmeriebeamten im Gange war. Gleichzeitig mit ihm hätten noch mehrer... mehr lesen...