Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht;10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; unter "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" wird auch die konkrete Gestaltung des jeweiligen Verwaltungsaktes vers... mehr lesen...
Begründung: 1.1. F W begehrte in seiner mit Berufung auf Art144 Abs1 B-VG an den VfGH gerichteten - nachträglich eingeschränkten - Beschwerde die kostenpflichtige Feststellung, er sei am 18. Mai 1984 in Wien (Donauinsel) von Sicherheitswachebeamten durch Abgabe eines gezielten Pistolenschusses und tätliche Mißhandlungen (Knüppel- und Faustschläge, Fußtritte), demnach durch Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf U... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb Ausübung nicht erfolgteB-VG Art144 Abs3MRK Art3VfGG §88
Rechtssatz: Art144 Abs1 B-VG; kein Nachweis für (behauptete) Mißhandlungen iS des Art3 MRK erbracht; kein tauglicher Beschwerdegegenstand; keine Abtretung an den VwGH Entscheidungstexte ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs3MRK Art3StGG Art8EGVG ArtVIII zweiter TatbestandPersFrSchG §4VStG §35 litcVStG §36 Abs1
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