Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 1 B-VG

Verfassungsgerichtshof

21.841 Dokumente

Entscheidungen 11.341-11.370 von 21.841

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/3/2 B1007/86

Begründung: I. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt R W vor, er habe sich am 6. Oktober 1986 um die Aufnahme als ordentlicher Hörer in die Meisterschule für Medailleurkunst und Kleinplastik an der Akademie der bildenden Künste in Wien beworben und sich an diesem Tage der in §24 Kunsthochschul-Studiengesetz, BGBl. Nr. 187/1983 , vorgesehenen (2. März 1987) Aufnahmsprüfung unterzogen. Am nächsten Tag habe ihm OAss. Mag. H W mündlich mitgeteilt, daß er diese Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

RS Vfgh 1987/3/2 B1007/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelbB-VG Art144 Abs1 / BescheidStGG Art18
Leitsatz: weder mündliche oder schriftliche Verkündung des Prüfungsergebnisses noch die Ausfertigung des Prüfungszeugnisses sind als Erlassung eines Bescheides, sondern als Bekanntgabe eines Gutachtens anzusehen, an das in der Regel bestimmte Rechtsfol... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.03.1987

TE Vfgh Beschluss 1987/2/28 B1215/86

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1
Leitsatz: Der Einschreiter begehrt die Berichtigung eines Gerichtsaktes. Dafür räumt weder Art144 B-VG noch eine andere Rechtsvorschrift dem VfGH eine Zuständigkeit ein. Schlagworte VfGH / Zuständigkeit European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VFGH:1987:B1215.1986 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 28.02.1987

Entscheidungen 11.341-11.370 von 21.841

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