1 Der Antragsteller hatte gegen zwei Bescheide der Kommunikationsbehörde Austria Beschwerden erhoben, die mit Erkenntnissen des Bundesverwaltungsgerichts (jeweils) vom 25. April 2025 abgewiesen wurden. 2 Mit dem gegenständlichen Antrag vom 5. Juni 2025, der - unter Hinweis auf die Geschäftszahlen der beiden abgeschlossenen Beschwerdeverfahren - an das Bundesverwaltungsgericht adressiert war, begehrte der Antragsteller die Ablehnung eines näher genannten Richters und Mitgliedes der ... mehr lesen...