IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des Herrn AA, geb. am xx.xx.xxxx, Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse, gegen die Landespolizeidirektion als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt am zz.zz.zzzz nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerd... mehr lesen...