Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom 28.07.2011 teilte das Bundesdenkmalamt mit, dass es beabsichtige, die Denkmalanlage Südtiroler Siedlung XXXX gem. §§ 1 und 3 Denkmalschutzgesetz, BGBl. Nr. 533/1923 (DMSG), unter Denkmalschutz zu stellen. Unter einem wurde ein Amtssachverständigengutachten den Verfahrensparteien übermittelt, welches die Anlage sowie die einzelnen Gebäude näher beschreibt und als Denkm... mehr lesen...