IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde der A A, vertr. durch Rechtsanwalt, Adresse, gegen die Bezirkshauptmannschaft Y als belangte Behörde zurechenbare hoheitliche Maßnahmen nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 6 VwGVG wird die Maßnahmenbeschwerde bezogen auf die Aufforderung seitens eines Beamter der Polizeiinspektion Y a... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Ines Kroker über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt, Adresse, betreffend die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch eine der Landespolizeidirektion Tirol zurechenbare „Wegweisung vom Gelände des Flughafens R/Nordseite (Verein K) durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion M am 16.01.2015 um 14:25 Uhr“ zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die ... mehr lesen...