Entscheidungen zu § artikel131 Abs. 3 B-VG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-34 von 34

RS Vwgh 2002/2/28 2000/09/0103

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs3;VwGG §33a idF 2001/I/136;
Rechtssatz: Durch die Novelle BGBl. I Nr. 136/2001 wurde die bisherige Wertgrenze des § 33a VwGG (S 10.000,--) - inhaltlich betrachtet - nicht verändert. Trotz des Umstandes, dass § 33a VwGG idF BGBl. I Nr. 136/2001 für Ablehnungen eine Wertgrenze von 726 Euro (=S 9.989,98) vorsieht, ist die Ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.02.2002

TE Vwgh Beschluss 2001/2/21 98/09/0355

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluss ablehnen, wenn weder eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, noch die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der angefochtene Bescheid von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Recht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.02.2001

TE Vwgh Beschluss 1991/12/18 91/01/0181

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer - in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 9. Bezirk, vom 18. April 1991 - im Zusammenhang mit dem Halten einer Tigerpythonschlange in der Zeit vom 9. November bis 5. Dezember 1990 einer Übertretung nach § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 2 Z. 6 des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, LGBl. Nr. 39/1987, schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.12.1991

RS Vwgh 1991/12/18 91/01/0181

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131 Abs3;VwGG §33a;
Rechtssatz: Bei der Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde nach § 33a VwGG kommt es nicht darauf an, ob die verhängte Geldstrafe "im Verhältnis zum aktenkundigen monatlichen Einkommen des Besch geringfügig ist", sondern lediglich darauf, daß sie S 10000,-- nicht übersteigt (und demnach iSd Art 131 Abs 3 B... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1991

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