Entscheidungen zu § artikel13 B-VG

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RS UVS Kärnten 1997/04/11 KUVS-346/2/97

Rechtssatz: Entspricht der Antragsteller dem Verbesserungsauftrag innerhalb der angegebenen Frist nicht, ist die Eingabe als unzulässig zurückzuweisen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 11.04.1997

RS UVS Vorarlberg 1995/05/26 1-1037/94

Rechtssatz: Nach Art8 B-VG ist die deutsche Sprache die Staatssprache der Republik Österreich. Bringt jemand eine Berufung in französischer Sprache ein und reagiert er auf eine Aufforderung der Behörde, der Berufung eine Übersetzung in deutscher Sprache beizuschließen, innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht, ist die Berufung zurückzuweisen. Schlagworte Rechtsmittel in französischer Sprache; Zurückweisung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 26.05.1995

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