Begründung: Bis 30.Juni 1988 bestand in Österreich eine amtliche Erzeugerpreisregelung für Milch. Regelungsinstrument waren die aufgrund von § 1a Abs 1 PreisG erlassenen und als Rechtsverordnungen (SZ 62/72) zu beurteilenden Milchpreis-Verordnungen des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie, dann für wirtschaftliche Angelegenheiten (hier im folgenden BMHGI). Ab 1.Juli 1988 traten an die Stelle der amtlich geregelten Preise "Richtpreise" für den Erzeugerpreis (§ 3 A... mehr lesen...