Norm: B-VG Art129a Abs1 Z2UbG allgUbG §19
Rechtssatz: Eine Anfechtbarkeit im Zuge von Unterbringungsverfahren gesetzter Anstaltsmaßnahmen - als Akte unmittelbar verwaltungsbehördlicher Zwangsgewalt - gemäß Art 129 a Abs 1 Z 2 B-VG bei den unabhängigen Verwaltungssenaten scheidet nämlich immer dann aus, wenn ein Rechtsmittel an das Unterbringungsgericht zur Verfügung steht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...