IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin MMag.a Dr.in Besler über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Y, Adresse 2, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 30.7.2020, ***, betreffend Bewilligung einer Veranstaltung nach § 10 Abs 4 zweiter Satz der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Vizepräsidenten Dr. Albin Larcher über die Beschwerde des Herrn AA, geb. am xx,xx,xxxx, Adresse1, X, vertreten durch Rechtsanwälte1, gegen die Bezirkshauptmannschaft X als belangte Behörde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt, durch Besichtigung des nackten Körpers sowie einer erkennungsdienstlichen Behandlung, beides in der Nacht vom 26.11.2016 auf den 27.11.2016... mehr lesen...