Begründung: Der am 22. 4. 1951 geborene Kläger erlitt am 29. 10. 1999 einen Arbeitsunfall. Mit Teilanerkenntnisurteil vom 23. 8. 2001, 22 Cgs 129/00a-15, stellte das Erstgericht die beim Kläger bestehenden Gesundheitsstörungen (Schwindel, Kopfschmerzen, rasche Ermüdbarkeit, schlechtere Auffassungsgabe, latente Halbseitensymptomatik, posttraumatische Epilepsie) als Folge des Arbeitsunfalls vom 29. 10. 1999 fest und verpflichtete die beklagte Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur ... mehr lesen...