Die Wiener Gebietskrankenkasse stellte zum Zweck der Durchführung eines gerichtlichen Exekutionsverfahrens zur Hereinbringung eines Geldbetrages in der Höhe der vom beschwerdeführenden Verband X - kurz Beschwerdeführer - abzuführenden Arbeiterkammerbeiträge seiner Dienstnehmer einschließlich Säumniszuschlag, Mahngebühr und Verwaltungsauslagen Rückstandsausweise unter dem Datum 4. November 1955 und 12. Jänner 1956 aus. Der Beschwerdeführer brachte gegen die ihm jeweils anläßlich des E... mehr lesen...