Begründung: Mit Bescheid vom 21. 4. 2005 hat die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Anspruch der am 13. 12. 1946 geborenen Klägerin auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer ab 1. 4. 2005 anerkannt. Mit Schreiben vom 16. 3. 2006 beantragte die Klägerin die Pensionsanpassung per 1. 1. 2006. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 4. 4. 2006 lehnte die beklagte Pensionsversicherungsanstalt den Antrag der Klägerin auf Anpassung ihrer Pension für das Jahr 200... mehr lesen...