Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger und Hon.-Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Dr. Gabriele Griehsel (beide aus dem Kreis der Arbeitgeber) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Isabella L*****, vertreten durch Mag. Thomas Stöger, Rechtsanwalt in Neusiedl am See, geg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Irene Kienzl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Herta F*****, vertreten durch Dr. Jörg Hobmeier, Rechtsanwalt in Innsbruck gegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Markus Kaspar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Gerald H*****, vertreten durch Mag. Gerhard Eigner, Rechtsanwalt in Wels, gegen die bekl... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183 Abs1
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, dass in allen Bereichen eine Besserung oder Änderung des Gesundheitszustandes eintritt. Entscheidungstexte 10 ObS 127/07k Entscheidungstext OGH 06.11.2007 10 ObS 127/07k Bem: So bereits 10 ObS 359/90. (T1) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:20... mehr lesen...
Norm: ASVG §99
Rechtssatz: Wäre im Zeitpunkt der Pensionsgewährung das die Invalidität begründende Leiden grundsätzlich therapierbar gewesen, liegen jedoch keine Anhaltspunkte für eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten zum damaligen Zeitpunkt vor, dann sind bei einer Besserung des Zustandes aufgrund einer späteren Therapie die Voraussetzungen für die Entziehung der Leistung erfüllt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §411 AbASVG §99ASVG §183 Abs1BPGG §9 Abs4
Rechtssatz: Grundsätzlich steht die Rechtskraft eines Bescheides der neuerlichen Prüfung der Grundlagen dieser Entscheidung im Leistungsverfahren entgegen. Ausnahmen bestehen nur für Fälle, in denen nach dem Zeitpunkt der Entscheidung eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes eingetreten ist, wie etwa in den §§ 99, 183 Abs 1 ASVG ua. Nur eine nach dem für die Vorentscheidung maßge... mehr lesen...
Norm: ASVG §99ASVG §183
Rechtssatz: § 183 ASVG regelt die Neufeststellung der Versehrtenrente und stellt für diesen Bereich bezüglich der Entziehung eine Sonderbestimmung gegenüber § 99 ASVG dar (SSV-NF 6/71). Entscheidungstexte 10 ObS 443/97p Entscheidungstext OGH 20.01.1998 10 ObS 443/97p 10 ObS 127/07k Entscheidungstext OGH 06.1... mehr lesen...