Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschwerde vom XXXX .2021 bei der Datenschutzbehörde (idF DSB) machte der Beschwerdeführer (idF BF) eine Verletzung in seinem Recht auf Geheimhaltung wegen eines Schreibens des Dachverbands der Sozialversicherungsträger und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) mit der Einladung zu einem Impftermin geltend. Zudem beantragte der BF, die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 23.12.2021 machte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung geltend. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass er mit einem an ihn adressierten Schreiben vom Dachverband der [österreichischen] Sozialversicherungsträger (Beschwerdegegner vor der belangten Behörde, Mit... mehr lesen...