Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit an XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführer“) adressiertem Bescheid, Zl. XXXX , datiert mit 07.09.2023, stellte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) gemäß § 410 Abs. 1 ASVG, § 129 B-KUVG, § 24b B-KUVG, § 70 ASVG und § 45 AlVG fest, dass für das Jahr 2005 ein nachträglicher Erstattungsbetrag in der Höhe von insgesamt EUR 128,99 vorliege. ... mehr lesen...