Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) vom 10.01.2012, Zahl XXXX, wurde ausgesprochen, dass gemäß § 67b Abs. 4 iVm § 410 Abs. 1 ASVG das Unternehmen XXXX GmbH XXXX, aufgrund der am 26.09.2011 erfolgten Prüfung durch den Haftungsausschuss der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse aus der "Liste der haftungsfreistehenden Unternehmen" (HFU-Liste) zu streichen war... mehr lesen...