Entscheidungen zu § 61 Abs. 1 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1990/9/26 9ObA261/90

Begründung: Der Beklagte war Angestellter der Klägerin und wurde von ihr zum 30. Juni 1985 gekündigt. Nach Anfechtung dieser Kündigung beim Einigungsamt Graz sprach ihm das Erstgericht zu 13 Cga 188/85 mit Urteil vom 16.April 1987 den Betrag von S 361.756,50 brutto samt 4 % Zinsen seit 31.Dezember 1985 als Entgelt für die Zeit vom 1.Juli 1985 bis 31.Dezember 1985 mit der
Begründung: zu, daß die Kündigung zum 30.Juni 1985 nach dem ArbVG nicht rechtswirksam erfolgt sei. Dieses Urteil... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.09.1990

TE OGH 1989/7/12 9ObA166/89

Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die klagende Partei sei im Hinblick auf die abschließende Regelung des § 60 ASVG nicht berechtigt, von der Beklagten den Ersatz des auf den exekutiv hereingebrachten Bruttobetrag entfallenden Dienstnehmeranteiles an den Sozialversicherungsbeiträgen zu fordern, zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Re... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.07.1989

TE OGH 1988/9/14 9ObA514/88

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Antragstellerin ist gemäß § 7 ArbVG eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs. 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Beide Parteien sind daher iS ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.09.1988

TE OGH 1987/6/17 14ObA502/87

Begründung: Die antragstellende Partei und Antragsgegnerin (in Hinkunft kurz antragstellende Partei genannt) ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähigkeit wurde ihr, wie unbestritten ist, vom Obereinigungsamt im Jahr 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß dem § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes weiter. Die Antragsgegnerin und antragstellende Partei (in Hinkunft kurz... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.06.1987

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