Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt ausgesprochen, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Rücküberweisung des gemäß § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG für 56 Ersatzmonate entrichteten Betrages von EUR 8.752,24 gemäß § 69 ASVG abgelehnt werde. Der Beschwerdeführer strebe die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Langzeitversichertenregel... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde in Bestätigung des erstinstanzlichen Bescheides der mitbeteiligten Pensionsversicherungsanstalt ausgesprochen, dass der Antrag des Beschwerdeführers auf Rücküberweisung des gemäß § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG für 51 Ersatzmonate entrichteten Betrages von EUR 7.970,79 gemäß § 69 ASVG abgelehnt werde. Der Beschwerdeführer strebe die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer (Langzeitversichertenregel... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Juli 2011 hat die mitbeteiligte Pensionsversicherungsanstalt festgestellt, "dass es zur Erfüllung der besonderen Anspruchsvoraussetzung des Vorliegens von 540 Beitragsmonaten zum Stichtag 01.02.2011 erforderlich war, dass Sie (Beschwerdeführer) von Ihrer Berechtigung für 51 Ersatzmonate gemäß § 107 Abs. 1 Z 1 BSVG den Betrag von EUR 7.970,79 an die Pensionsversicherungsanstalt zu entrichten, Gebrauch gemacht haben. "dass es zur Erfüllung der besonderen A... mehr lesen...