Entscheidungen zu § 58 Abs. 6 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2001/9/4 10ObS252/01h

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Entscheidung | OGH | 04.09.2001

RS OGH 1998/8/18 10ObS245/98x, 10ObS392/98i, 10ObS119/01z, 10ObS252/01h

Norm: ASVG §58 Abs6
Rechtssatz: Durch § 58 Abs 6 ASVG soll klargestellt werden, daß der "beitragseinhebende" Versicherungsträger jene Beitragsteile, die er für andere Versicherungsträger einhebt, nicht aus eigenem Recht geltend macht, sondern als Vertreter der begünstigten Stellen. Ungeachtet des Umstandes, daß der Krankenversicherungsträger die Einhebung ausschließlich betreibt und auch die entsprechenden Rückstandsausweise zu erlassen hat, bl... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.08.1998

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