Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (im Folgenden auch kurz bezeichnet als OÖGKK) hat mit Bescheid vom 23.07.2014 ausgesprochen, dass die Fa. XXXX aufgrund ihrer Dienstgebereigenschaft verpflichtet ist, für den Lehrling XXXX für den Zeitraum 1.2.2012 bis 6.2.2012 allgemeine Beiträge iHv 31,61 Euro, Sonderbeiträge iHv 5,27 Euro und Beiträge zur Mitarbeitervorsorge iHv 2,47 Euro zu entrichten hat. 1. D... mehr lesen...