Entscheidungen zu § 539a Abs. 4 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2019/8/27 Ra 2016/08/0074

1.1. Mit Straferkenntnis vom 16. Februar 2015 sprach die belangte Behörde den Revisionswerber schuldig, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen Berufener der C GmbH zu verantworten, dass diese in der Zeit vom 18. März 2013 bis zur finanzpolizeilichen Kontrolle am 29. April 2013 32 (näher genannte) Arbeitnehmer auf einer Baustelle in Wien verwendet habe, ohne die Arbeitnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständige... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.08.2019

RS Vwgh 2019/8/27 Ra 2016/08/0074

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §539aASVG §539a Abs3ASVG §539a Abs4
Rechtssatz: Ein Missbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts im Sinn des § 539a ASVG wäre dann gegeben, wenn die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse anders als mit der Absicht der Umgehung gesetzlicher Verpflichtungen nicht erklärt werden kann. In einem solchen Fall tritt nach Abs. 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.08.2019

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