Entscheidungen zu § 538t Abs. 2 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2020/2/3 Fr 2020/08/0003

1 Mit Fristsetzungsantrag vom 6. Dezember 2019 begehrte die Steiermärkische Gebietskrankenkasse, dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung über ihre Beschwerde vom 26. Jänner 2015 gegen den Bescheid der Landesschiedskommission für das Land Steiermark vom 30. Dezember 2014 eine angemessene Frist nach § 38 Abs. 4 VwGG zu setzen. 2 Die Österreichische Gesundheitskasse ist gemäß § 538t Abs. 2 ASVG seit 1. Jänner 2020 Rechtsnachfolgerin der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.02.2020

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