Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1975 bei der B***** AG (B*****) als Chemiearbeiter beschäftigt. Im Jahr 1990 wurde sein Arbeitsverhältnis von der Beklagten mit allen Rechten und Pflichten übernommen. Bei der Beklagten war es gelebte Praxis, dass die Arbeitnehmer bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zum ehestmöglichen Zeitpunkt die Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz (SUG) in Anspruch nahmen. Zu diesem Zweck setzte sich die Belegschaftsvertretung bei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helwig Aubauer und KR Ernst Boran als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Leopold W*****, vertreten durch Dr. Helga Hofbauer, Rechtsanwältin in Wien, wider die b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 20. 8. 1999 bis zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit 31. 8. 2001 bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt, und zwar zunächst als Sekretär eines Geschäftsführers und ab 1. 4. 2000 im Außendienst. Anlässlich des Wechsels des Klägers in den Außendienst wurde ihm mitgeteilt, dass er nunmehr nach einem System entlohnt werden sollte, das schon seit Jahren für Außendienstmitarbeiter und auch für einen der Geschäftsführ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einer als "freier Dienstvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 1. 1. 1994 verpflichtete sich der Kläger gegenüber dem beklagten Verein, in der Zeit vom 1. 1. 1994 bis zum 31. 12. 1996 als Kinderbeauftragter der Stadt G***** tätig zu werden. Als Gegenleistung des Beklagten wurde ein Pauschalhonorar von S 384.000,- inklusive aller Abgaben vereinbart, das in Teilbeträgen von monatlich S 32.000,- an jedem Monatsersten im Voraus fällig war. ... mehr lesen...
Norm: ASVG §51 Abs3. ASVG §539 ASVG § 51 heute ASVG § 51 gültig von 01.01.9000 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2012 ASVG § 51 gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/1998 ASVG § 51 gültig ab 01.01.9000 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §51 Abs3 ASVG §539 ASVG § 51 heute ASVG § 51 gültig von 01.01.9000 bis 31.12.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2012 ASVG § 51 gültig ab 01.01.9000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/1998 ASVG § 51 gültig ab 01.01.9000 ... mehr lesen...