Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §507 Abs1 Satz1; ASVG § 507 heute ASVG § 507 gültig ab 01.01.1956
Rechtssatz: Das Wort Beschäftigung in der angeführten Gesetzesstelle ist dem Begriff "Beschäftigungsverhältnis" gleichzusetzen. ... mehr lesen...