Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid verpflichtete die belangte Behörde den Revisionswerber, für die vier beim Revisionswerber als Pizzazusteller beschäftigten Dienstnehmer N. P., L. B., J. Z. und W. B. Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von insgesamt EUR 15.930,07 zu entrichten. Begründend führte die belangte Behörde nach der Darstellung des Verfahrensgangs und der Rechtslage aus, im vom Revisionswerber vorgelegten Werkvertragsmuster sei die Art der Tä... mehr lesen...