Entscheidungen zu § 42 Abs. 1 ASVG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE Lvwg Erkenntnis 2017/5/25 LVwG-1-336/2017-R8

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Dietmar Ellensohn über die Beschwerde der B L, R, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft F vom 14.03.2017, Zl X-9-2016/58961, zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis aufgehoben und das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Gegen dieses Erkenntnis ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 25.05.2017

RS Lvwg 2017/5/25 LVwG-1-336/2017-R8

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.05.2017 Norm: ASVG §42 Abs1ASVG §111 Abs1
Rechtssatz: Die im § 42 Abs 1 ASVG vorgesehene Pflicht zur Erteilung von Auskunft erstreckt sich nicht auf die Vorlage (Übermittlung) von Unterlagen (hier: Buchungs- bzw Bewegungsdaten). Schlagworte Sozialversicherung, Pflicht Auskunftserteilung, keine Pflicht Übermittlung Unterlagen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 25.05.2017

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten