Die Beschwerdeführerin erbrachte in den Jahren 1982 bis 1985 an Personen, die bei ihr gemäß § 16 ASVG in der Krankenversicherung selbstversichert waren, Leistungen für deren Kinder in der Höhe von insgesamt S 40.819,86. Nachträglich wurde festgestellt, daß diese Personen während der jeweiligen Zeiträume, für die sie für ihre Kinder Leistungen von der Beschwerdeführerin bezogen, nach den Bestimmungen des GSVG der Krankenversicherungspflicht unterlagen. Daher nahm die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §413 Abs1 Z2;ASVG §413 Abs3;
Rechtssatz: Aus § 413 Abs 3 ASVG folgt zwingend, daß der Landeshauptmann gem § 413 Abs 1 Z 2 ASVG jedenfalls nicht zu einer Entscheidung darüber berufen ist, welcher Krankenversicherungsträger zur Erbringung von Leistungen aus bereits eingetretenen Versicherungsfällen zuständig ist (Hinweis E 20.11.1963, 517,518/63, VwSlg 61... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §413 Abs1 Z2; ASVG §413 Abs3; ASVG § 413 heute ASVG § 413 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASVG § 413 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ... mehr lesen...
Das Eisenwerk S (im folgenden kurz als "das Eisenwerk" bezeichnet) gab mit der an den Landeshauptmann von Salzburg gerichteten Eingabe vom 13. Jänner 1961 bekannt, daß es mit 30. Juni 1960 den von ihm geführten Bergbaubetrieb B in der Gemeinde W wegen vollkommener Erschöpfung der Erzvorräte eingestellt und demzufolge auch die Löschung der Bergbaurechte beantragt habe; es sei daher eine wesentliche Voraussetzung für die Zugehörigkeit des Eisenwerkes zu den knappschaftlichen Betrieben ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §413 Abs1 Z2; ASVG §413 Abs3; ASVG § 413 heute ASVG § 413 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASVG § 413 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ... mehr lesen...
Am 4. Oktober 1956 meldete das X Säge- und Hobelwerk in K 40 in diesem Betrieb beschäftigte Dienstnehmer bei der beschwerdeführenden Partei ab und begründete dies damit, daß der Betrieb in einen forstwirtschaftlichen Nebenbetrieb umgewandelt worden sei und somit sämtliche Beschäftigte bei der Landwirtschaftskrankenkasse versicherungspflichtig seien. Daraufhin beantragte die beschwerdeführende Partei mit Eingabe vom 6. Oktober 1958 beim Landeshauptmann von Steiermark, gemäß § 413 Abs.... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §413 Abs1 Z2; ASVG §413 Abs3; ASVG § 413 heute ASVG § 413 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 ASVG § 413 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2013 ... mehr lesen...