Entscheidungen zu § 413 Abs. 5 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1997/3/6 10ObS45/97h

Norm: ASVG §413 Abs5
Rechtssatz: Hat der Versicherte Klage gegen einen anderen Versicherungsträger erhoben, so soll der vom Landeshauptmann als (vorläufig) zuständig bestimmte Träger von Gesetzes wegen Beklagter (Mitbeklagter) des gerichtlichen Verfahrens werden. Entscheidungstexte 10 ObS 45/97h Entscheidungstext OGH 06.03.1997 10 ObS 45/97h ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1997

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