Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 09.07.2013 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) gegen die Fa. XXXX wegen Verletzung sozialversicherungsrechtlicher Meldepflicht iSd § 33 (1) ASVG einen Beitragszuschlag in Höhe von € Mit im Einleitungssatz des Spruches angeführtem Bescheid vom 09.07.2013 hat die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) gegen die Fa. römisch 40 wegen ... mehr lesen...