Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 18.11.2013, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde) gemäß § 410 Abs. 1 Z. 7 iVm. §§ 44 Abs. 1, 49 Abs. 1 und Abs. 2 sowie 54 Abs. 1 ASVG aus, dass die Beschwerdeführerin wegen im Zuge einer GPLA (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) festgestellter Meldedifferenzen verpflichtet sei, die in der Beitragsabrechnung vom 15.05.2013 und im dazu... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang: Verfahren vor der Gebietskrankenkassen Mit Bescheid vom 12.06.2013, Beitragskontonummer XXXX, schrieb die Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden GKK) der beschwerdeführenden Partei gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 1.300,00 vor, weil anlässlich einer Überprüfung durch Organe der Abgabenbehörden des Bundes nach den Bestimmungen des ASVG am 12.04.2013 festgestellt worden sei, dass sie hins... mehr lesen...