Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter des am 13.3.1994 verstorbenen, bei der beklagten Partei pensionsversicherten Johann P*****. Mit Bescheid vom 11.3.1994 wurde der Anspruch des Versicherten Johann P***** auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit ab 1.7.1993 anerkannt. Gleichzeitig wurde in dem Bescheid ausgesprochen, daß die vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit 1.7.1993 wegfällt und ab 20.11.1993 wieder auflebt. S... mehr lesen...