Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xxx vom 10.04.2024, Zahl: xxx, wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungs-gesetz – ASVG, nach Durchführung zweier öffentlicher mündlicher Verhandlungen, zu Recht: I. Der Beschwerde wird römisch eins. Der Beschwerde wird F o... mehr lesen...