Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin war als freie Dienstnehmerin bei der Firma Sch. beschäftigt und schloss mit ihrem Dienstgeber eine - der Bestimmung des §11 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (im Folgenden: AVRAG) entsprechende - Vereinbarung der Karenzierung ihres freien Dienstvertrages für die Dauer von einem Jahr, um ihre Dissertation fertig stellen zu können. Die Beschwerdeführerin trat mit 1. Oktober 2009 die vereinbarte Bildungskarenz an. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktAlVG §1 Abs8, §26 Abs1, Abs5Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG §1, §11ASVG §4 Abs4
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung von Weiterbildungsgeldim Rahmen der Bildungskarenz einer freien Dienstnehmerin
Rechtssatz: Keine Anwendung des Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG auf freie Dienstnehmer, d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Gemäß dem - mit 1. Juli 1996 in Kraft getretenen - §4 Abs4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955 in der im vorliegenden Fall maßgeblichen Fassung des Art34 Z3 des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201, sowie des (rückwirkend mit 1. Juli 1996 in Kraft gesetzten) ArtI Z9 des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996 (= 53. Novelle zum ASVG), BGBl. Nr. 411, unterliegen der Pflichtversicherung in der Kranken-, Unfall- und P... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzASVG §4 Abs4ASVG §4 Abs5GSVG §2 Abs1 Z4
Leitsatz: Keine Gleichheitswidrigkeit der Einbeziehung von dienstnehmerähnlich
beschäftigten, im übrigen nach GSVG versicherten Personen in die
Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG; keine Verpflichtung des
Gesetzgebers zur Rückerstattung von Beiträgen im Falle von
Mehrfachversicherung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. 201, das in seinem Art34 eine Novelle zum ASVG enthält, hat der Gesetzgeber mit Wirksamkeit 1. Juli 1996 zwei neue Personengruppen in die Sozialversicherungspflicht nach dem ASVG einbezogen, nämlich Personen, "die sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu Dienstleistungen für einen Auftraggeber ... verpflichten, ohne Dienstnehmer ... zu sein", und Personen, "die auf Grund einer oder mehrerer vertraglichen V... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art18 Abs1B-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs1 zweiter SatzB-VG Art140 Abs4B-VG Art140 Abs5 / FristsetzungASVG §4 Abs4, Abs5, Abs6, Abs7ASVG §5, §5aASVG §70aVfGG §62 Abs1 zweiter SatzHGB §228 Abs3EStG 1988 §109a
Leitsatz: Teilweise Zurückweisung des Abgeordnete... mehr lesen...