Entscheidungen zu § 391 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1987/6/17 9ObS2/87

Norm: ASVG §391ZPO §406 Aa
Rechtssatz: Das Schiedsgericht der Sozialversicherung hatte (ebenso wie nunmehr die Gerichtshöfe in erster Instanz in Arbeitsrechtssache und Sozialrechtssache) im Rahmen der sukzessiven Kompetenz keine Überprüfung des angefochtenen Bescheides durchzuführen, sondern gemäß § 406 ZPO die Entscheidung aufgrund der Sachlage zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung in erster Instanz zu treffen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1987

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