Begründung: 1. Der Beschwerdeführer ist Notar in Ruhe. Mit Wirkung vom 1.2.1998 wurde ihm von der Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates (künftig: Versicherungsanstalt) eine Alterspension zuerkannt. 2. Im Rahmen der 9. Novelle zum Notarversicherungsgesetz 1972, BGBl. I Nr. 139/2000, wurde ein sog. "Solidaritätsbeitrag" eingeführt, der von den nach dem NVG 1972 auszuzahlenden Pensionen einzubehalten ist. Gemäß §10a Abs1 NVG 1972 idF 9. Novell... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art144 Abs1 / BescheidASVG §355ASVG §367 Abs3ASVG §412 ffNotarversicherungsG 1972 §65NotarversicherungsG 1972 §10a idF BGBl I 139/2000
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde mangels Bescheidqualität einer
Verständigung über die (nicht vorgenommene) Pensionsanpassung eines
Notars und Einhebung eines Solidaritätsbeitrags; keine
Instanzenzugserschöpfung hinsicht... mehr lesen...